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Interview: "Reitbeteiligungen: Vorsicht in Sachen Versicherung!" von Ramona Billing, NRHA.


Nachfolgend möchten wir Ihnen das zwischen Ramona Billing (National Reining Horse Association Germany) und Jens Schütz geführte Interview über das Thema Reitbeteiligungen zur Verfügung stellen.

"Reitbeteiligung: Vorsicht in Sachen Versicherung! Gerade im Freizeitbereich freuen sich viele Pferdehalter über eine zuverlässige Reitbeteiligung, vor allem, wenn diese neben der Arbeit auch einen Anteil an den Kosten übernimmt. Was viele nicht wissen: in Sachen Versicherung ist hier einiges zu bedenken, denn Reitbeteiligungen sind in Pferdehalter Haftpflichtversicherungen normalerweise nicht mit versichert, wie Jens Schütz betont. Die Versicherungsagentur Schütz ist seit vielen Jahren Partner der NRHA Germany und bietet den Mitgliedernm besonders günstige Konditionen. "Im Gegensatz zu einem Fremdreiter ist eine Reitbeteiligung eine Person, die ein bestimmtes Pferd dauerhaft reitet", erklärt Jens Schütz. "Wenn ein Pferd mit dieser Person, z.B. beim Ausreiten, einen Schaden verursacht und der Geschädigte den Reiter bzw. die das Pferd führende Person dafür verantwortlich macht, übernimmt die Pferdehalter Haftpflicht keine Deckung. Diese Haftpflicht ist ausschließlich auf den Halter abgestellt und dessen Familienmitglieder, sofern dies nicht anders vereinbart ist." Der Versicherungsexperte rät daher dringend dazu, darauf zu achten, dass eine Reitbeteiligung explizit in der Police mit aufgenommen ist. "Wichtig ist auch, dass keine namentliche Nennung aufgenommen wird", so Schütz. "Denn wer denkt schon daran, die Versicherung über eine Namensänderung zu informieren, wenn die ursprüngliche Reitbeteiligung durch eine neue ersetzt wird? Und wenn Sie mehr als eine Reitbeteiligung haben, dann sollten Sie dies unbedingt mit aufnehmen." Ein weitere Punkt ist, was passiert, wenn sich die Reitbeteiligung zum Beispiel beim Sturz von dem betreffenden Pferd verletzt. Auch in diesem Fall greift keine Halterhaftpflicht, denn diese deckt nur im Falle berechtigter Ansprüche. Da Schadensansprüche seit 2010 von den Gerichten in aller Regel abgelehnt werden, wird auch die Versicherung keine Deckung übernehmen. Allerdings zahlt sie für den Halter sogenannte Abwehrtkosten. Jens Schütz empfiehlt daher den Abschluss einer Unfallversicherung. "Die gibt es bei uns natürlich auch für Profis und Sportreiter jeder Disziplin. Grundsätzlich lohnt es sich immer, im Detail nachzufragen, da sich auch in Versicherungsfragen ständig neue Aspekte ergeben." Sie haben Fragen rund um das Thema Versicherungen und Pferde? Jens Schütz steht zur Verfügung."

Verfasser dieses Interview ist Frau Ramona Billing vom NRHA.


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