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Reiten in der freien Natur: Notwendiger Versicherungsschutz für Pferdehalter:innen und Rittführer:in


Jens Schütz Schütz & Thies Versicherungskontor KG
Jens Schütz

Die mehrtägigen Wanderungen zu Pferd gelten als die älteste und ursprünglichste Form der Pferdenutzung durch den Menschen. Im Mittelpunkt stehen vor allem das bessere Kennenlernen des eigenen Pferdes und natürlich das Erlebnis in der freien Natur zu reiten.

Übernachtet wird häufig direkt auf der Wiese unter freiem Himmel oder auch auf extra darauf ausgerichteten Pferde- bzw. Bauern­höfen.


Gerade bei dieser Form des Reitens; über Stock und Stein, Wald und Flur sollte man sich jedoch rechtzeitig Gedanken über die richtige Absicherung machen. Erst Recht dann, wenn man nicht nur Teilnehmer:in sondern auch Wanderrittführer:in oder Rittbegleiter:in ist.


Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor KG erläutert, dass der Umgang mit dem Pferd kann nicht nur während eines mehrtägigen Wanderritts sehr gefährlich sein. Dies gilt ausnahmslos für jeden; ob Anfänger:in oder erfahrene/r Reiter:in. Gerade für Reitanfänger:innen ist eine Unfallversicherung jedoch besonders wichtig, da sie den angemessenen Umgang mit Pferden und das realistische Abschätzen von Gefahren erst noch erlernen müssen.


Ein großer Teil aller Freizeitunfälle sind im Umgang mit Pferden Reitunfälle. Von leichten Blessuren bis hin zu Knochenbrüchen können schwere Reitunfälle häufig auch zu einer folgenschweren, lebenslangen Invalidität führen. Hinzu kommt, dass bei Freizeitunfällen die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht greift. Die rechtzeitige private Vorsorge ist daher ein MUSS.


Für alle Pferdehalter:innen ist aber mit Abstand am Wichtigsten eine bestmögliche Pferde-Haftpflichtversicherung, denn für private Pferdehalter:innen besteht eine Haftung unabhängig von der Schuldfrage, in vollem Umfang für sämtliche Schäden, die das Pferd verursacht.

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt die Ansprüche der Geschädigten und verschafft somit finanzielle Sicherheit.


Bei der Wahl der richtigen Pferde-Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, dass auch alle Reitbeteiligten, Fremdreiter.innen und Tierhüter:innen mitversichert gelten. Reiten auch Reitbeteiligte das eigene Pferd, müssen unbedingt auch mögliche Ansprüche der Reitbeteiligten an den/die Pferdehalter:in mitversichert sein. Auch sollten die Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 10 Millionen Euro betragen.


Nicht nur für Wanderreiter:innen sollte auch Versicherungsschutz für Flurschäden (Beschädigung fremder Weiden und Blumenrabatten etc.), für Schäden an gemieteten und geliehenen Pferdeboxen und an geliehenen Pferdeanhängern bestehen.


Ein besonderer Tipp: Viele Versicherungsgesellschaften bieten im Bereich Pferde-Haftpflichtversicherung gerne unterschiedliche Produktvarianten an. Schaut man hier als Kunde nur auf den Preis, hat man schnell eine Pferde-Haftpflichtversicherung gewählt, die für die eigenen Bedürfnisse gar nicht ausreichend ist. Wir empfehlen hier grundsätzlich den Abschluss mit einem höchstmöglichen Leistungsumfang!



Wichtig für Wanderrittführer:innen und Rittbegleiter:innen:


Kommt es zum Unfall eines Teilnehmers, werden schnell Schadenersatzansprüche an den/die Wanderrittführer:in oder den/die Rittbegleiter:in herangetragen. Hierfür sollte unbedingt ein entsprechender Versicherungsschutz bestehen. Zudem werden Schadenersatzansprüche schnell auch als Regressforderungen von Kranken- bzw. Rentenversicherungskassen gestellt.

Es stellt sich dann oft die Frage, welche Versicherung die Regulierung des entstandenen Schadens übernimmt?

Wenn Wanderrittführer:innen oder Rittbegleiter:innen in dieser Eigenschaft ehrenamtlich für einen Verein tätig sind, sollte Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung der Wanderrittführer:innen oder Rittbegleiter:innen bestehen.

Leider gelten ehrenamtliche Tätigkeiten bei einigen älteren Privat-Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen bzw. müssen besonders in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigen, dass die gesetzliche Haftpflicht aus der ehrenamtlichen Tätigkeit mitversichert gilt!

Für gewerblich tätige Wanderrittführer:innen ist eine Reitlehrer-Haftpflichtversicherung nötig. Auch hier sollte man sich bestätigen lassen, dass die Tätigkeit als Wanderrittführer:in mitversichert gilt.


Weitere Informationen gibt es bei Schütz & Thies Versicherungskontor KG, unter Tel. (0421) 30 111 200 oder im Internet unter www.ipzv-versicherungen.de.

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