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Sicherheit im Sattel: Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Pferdewirte:innen und Pferdewirtschaftsmeister:innen unverzichtbar ist

Ob im Training oder auf dem Turnierplatz – für Pferdewirte und Pferdewirtschaftsmeister gehört der Umgang mit Pferden zum beruflichen Alltag. Allerdings ist dieser Job nicht ohne Risiken: Ein Sturz vom Pferd kann schnell passieren. Oft enden solche Unfälle glimpflich, doch was, wenn nicht? Was, wenn ein schwerer Unfall zu einer langwierigen Verletzung führt, die das Arbeiten unmöglich macht?


Hier kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ins Spiel. Während eine Unfallversicherung zumindest teilweise finanziellen Schutz bietet, geht die BU-Versicherung einen bedeutenden Schritt weiter. Sie deckt nicht nur Unfallfolgen, sondern auch ernsthafte Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfälle, Herzinfarkte und psychische Leiden wie Burnout ab. Jens Schütz von Schütz & Thies Versicherungskontor KG, dem Versicherungspartner der Bundesvereinigung der Berufsreiter e.V., beschreibt sie treffend als die "Vollkasko-Versicherung für die finanzielle Existenz".


Die Tatsache, dass statistisch jeder Vierte im Laufe seines Lebens berufsunfähig wird – davon 43 Prozent aufgrund psychischer Erkrankungen – unterstreicht die Wichtigkeit einer umfassenden Absicherung. Doch wie können sich Pferdewirte:innen und Pferdewirtschaftsmeister:innen am besten schützen?


Die Herausforderung besteht darin, dass Berufe mit Pferden bei vielen Versicherern zur Risikogruppe zählen, was eine bezahlbare Absicherung erschwert. Jens Schütz kann dank spezieller Rahmenverträge eine ansprechende Absicherung für viele Pferdewirte:innen anbieten. Besonders günstig wird es für diejenigen, die keinen Turniersport betreiben. Zudem profitieren bis zu 30-Jährige in den ersten fünf Jahren von einem attraktiven 25-prozentigen Nachlass.


Aber auch für Turniersportler gibt es mittlerweile vernünftige und erschwingliche Versicherungslösungen. Ein weiterer Tipp von Jens Schütz ist die "Gelbe-Schein-Regelung". Bereits eine Krankschreibung von sechs Monaten, attestiert vom Hausarzt, reicht aus, damit die Versicherung rückwirkend die vereinbarte BU-Rente auszahlt – und das nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbstständige. Bei einer vereinbarten BU-Rente von monatlich 1.000 Euro würde dies einmalig 6.000 Euro für die ersten sechs Monate und anschließend 1.000 Euro pro weiteren Monat bedeuten, bis zu maximal 36 Monate.


Sollte im Anschluss eine dauerhafte Berufsunfähigkeit bestehen, verschafft die "Gelbe-Schein-Regelung" wertvolle Zeit, um die Berufsunfähigkeit zu beantragen, ohne sofort unter Existenznöten zu leiden.


In einer Welt voller Unwägbarkeiten bietet eine BU-Versicherung somit den dringend benötigten Schutz. Es lohnt sich, rechtzeitig vorzusorgen – für die eigene Sicherheit im und außerhalb des Sattels.


Hier geht es zu weiteren Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung!







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