Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine unverzichtbare Absicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Doch die steuerliche Behandlung der BU-Rente ist vielen nicht klar. Daher klären wir von Schütz & Thies Versicherungskontor KG, was Sie bei der Besteuerung von Berufsunfähigkeitsrenten beachten müssen und welche Unterschiede je nach Art der Versicherung bestehen.
1. Warum müssen Sie Ihre BU-Rente versteuern?
Berufsunfähigkeitsrenten zählen steuerlich als Einkünfte und müssen daher versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente hängt davon ab, wie die Versicherung abgeschlossen wurde: als private Berufsunfähigkeitsversicherung, in Kombination mit einer Altersvorsorge (wie der Rürup-Rente) oder als Teil einer betrieblichen Altersvorsorge.
2. Steuerpflicht bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, wird nur ein Teil Ihrer Rente, der sogenannte Ertragsanteil, besteuert. Der Ertragsanteil ist umso höher, je länger die Rentenzahlung voraussichtlich andauern wird.
Beispielrechnung: Erhält ein 55-jähriger Versicherter eine BU-Rente von 2.000 Euro pro Monat, die bis zum 67. Lebensjahr gezahlt wird, beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 14 %. Das bedeutet, dass monatlich 280 Euro versteuert werden müssen – aufs Jahr gerechnet 3.360 Euro. Solange das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (Stand 2024) bleibt, fallen keine Steuern an. In der Regel sollten somit auf die Auszahlungen der Berufsunfähigkeitsrenten keine Steuerzahlungen zu leisten sein.
3. Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit Altersvorsorge (z.B. Rürup-Rente)
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die mit einer Altersvorsorge wie der Rürup-Rente kombiniert ist, gilt eine nachgelagerte Besteuerung. Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Im Jahr 2024 sind es 83 %, im Jahr 2025 83,5 % und so weiter, bis der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2040 100 % erreicht.
Beispiel: Erhält ein Versicherter ab 2025 eine BU-Rente von 2.000 Euro, sind davon 1.670 Euro steuerpflichtig. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 20.040 Euro.
4. Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen, unterliegt die gesamte Rente der Vollversteuerung. Hier wird die BU-Rente wie reguläres Einkommen behandelt und voll versteuert. Diese Regelung gilt, weil die Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt waren.
5. Steuerfreibeträge und zusätzliche Einkünfte
Der steuerliche Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro) spielt bei der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente eine entscheidende Rolle. Solange Ihre gesamten Einkünfte, einschließlich der BU-Rente, unter diesem Freibetrag liegen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Allerdings können zusätzliche Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, dazu führen, dass der Freibetrag überschritten wird.
Fazit
Die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente hängt stark davon ab, wie die Versicherung abgeschlossen wurde. Um die Steuerlast richtig einzuschätzen, ist es wichtig, sich über die verschiedenen Regelungen im Klaren zu sein. Wir bei Schütz & Thies Versicherungskontor KG stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Versicherung und deren steuerliche Auswirkungen optimal zu verstehen.
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